Allgemeine Geschäftsbedinngungen
Auszug aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe
Herrausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
4. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verfplegung) 40 Prozent des Pensionspreiseses.
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruchgenommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerrichtsstand ist der Betriebsort.